Einsatzberichte für eine Feuerwehr-Website verfassen

Erfahre, welche rechtlichen Herausforderungen es gibt, wenn du Einsatzberichte und Fotos deiner Feuerwehr online veröffentlichst. Ein praktischer Leitfaden, um Transparenz und Datenschutz unter einen Hut zu bringen.

folgende Punkte sind beim Erstellen eines Einsatzberichtes zu beachten:

  1. Datenschutz: Es ist sicherzustellen, dass durch die Veröffentlichung keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen offengelegt werden. Dazu zählen Gesichter von Unfallopfern, Einsatzkräften oder Zuschauern, Kfz-Kennzeichen und Wohnadressen. Eine Anonymisierung oder Verpixelung kann notwendig sein.
  2. Persönlichkeitsrechte: Die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen müssen gewahrt bleiben. Das bedeutet, dass Personen, die erkennbar auf Fotos abgebildet sind, in der Regel ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben müssen, es sei denn, sie sind Teil einer größeren Versammlung oder es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte.
  3. Urheberrecht: Auch bei Fotos, die von Einsatzkräften oder Dritten gemacht wurden, sind die Urheberrechte zu beachten. Die Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Urhebers oder unter Berufung auf eine entsprechende Lizenz erlaubt.
  4. Recht am eigenen Bild: Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts und schützt Individuen davor, ohne ihre Zustimmung fotografiert oder gefilmt zu werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Aufnahme im öffentlichen Interesse liegt oder die Personen nur Beiwerk einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit sind.
  5. Einsatzbericht: Der Einsatzbericht selbst sollte keine sensiblen, personenbezogenen Daten enthalten, es sei denn, diese sind für das Verständnis des Einsatzes unerlässlich und die Betroffenen haben zugestimmt. Informationen sollten so aufbereitet sein, dass sie das Interesse der Öffentlichkeit an Information und Transparenz erfüllen, ohne die Rechte Einzelner zu verletzen.
  6. Einwilligung: Immer wenn möglich, sollte eine schriftliche Einwilligung von abgebildeten Personen eingeholt werden, besonders wenn diese im Fokus der Aufnahmen stehen.
  7. Notfälle und Einsätze: In besonderen Fällen, wie bei Großschadensereignissen oder anderen Ereignissen von hohem öffentlichen Interesse, kann es Ausnahmen von den üblichen Regelungen geben. Trotzdem ist Vorsicht geboten und im Zweifel juristischer Rat einzuholen.
  8. Jugendschutz: Inhalte, die für Minderjährige nicht geeignet sind, müssen entsprechend gekennzeichnet und möglicherweise beschränkt zugänglich gemacht werden.